Ablauf & Kosten Psychotherapie
Therapieablauf
Zunächst lernen wir uns in einem vertraulichen Gespräch kennen und besprechen dabei Ihr Anliegen. Im Gespräch erörtern wir gemeinsam, welche Therapieziele Sie haben. Ich schildere Ihnen dann meine Arbeitsweise und die Therapiemöglichkeit, die für Sie am Besten zum Einsatz kommt. In den folgenden Sitzungen kommen dann die Diagnostik und Therapie zur Anwendung.
Eine Psychotherapiestunde dauert 50 Minuten. Um optimale Ergebnisse zu erzielen, sollten die Therapiesitzungen wöchentlich stattfinden. Therapie mit signifikanten Bezugspersonen oder in Gruppen sind auch möglich.
Je nach Problemstellung oder Erkrankung variiert die gesamte Therapiedauer. Bei Kurzzeittherapien geht man von ca. 10 bis 25 Sitzungen aus. Von einer Langzeittherapie spricht man bei Therapien, die 45 bis 80 Sitzungen andauern. Im Vordergrund sollte stehen, dass sich die Therapiedauer bis zur wesentlichen Besserung des Problems erstreckt.
Bei Coaching Gesprächen rechnet man, je nach Thematik, mit ca. 1 – 10 Sitzungen.
Kosten Psychotherapie
Ein Therapiebeginn bzw. eine -fortsetzung findet nach geklärter Kostenübernahme statt. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. Krankenversicherung oder Beihilfe) ist der Rechnungsempfänger für die termingerechte Zahlung sowie den kompletten Rechnungsbetrag verantwortlich. Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) gestellt.
Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung auf neue Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte verständigt.
Das Honorar für die Sprechstunde beläuft sich auf 134,07 Euro (GOP-Ziffer 812a, 50 Minuten),
die Kosten für eine 50-minütige Therapiesitzung belaufen sich bei einem 2,3-fachen Satz zwischen 134,07 Euro und 167,58 Euro (GOP-Ziffer 812a; 870; 801a) – je nach Therapierahmen (Akut-, Kurzzeit-, Langzeittherapie) bzw. Sitzungsform (psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik, Akut-, Kurzzeit-, Langzeittherapie).
Hinzukommen (in der Regel einmalige) Kosten beispielsweise für die Erhebung der biographischen Anamnese, für die Auswertung psychologischer Fragebögen oder falls erforderlich, für gutachterliche Therapieanträge. Alle Kosten werden nach der GOP in Rechnung gestellt und sind hier unter Patienteninformation ersichtlich.
Ausnahmezeitfenster, das heißt Termine nach 20:00h oder an Wochenenden und/oder Feiertagen werden mit 186,52 Euro (GOP 870; 3,5-facher Stundensatz 153,02 Euro plus Psychopathologischer Befund GOP 812a 33,52 Euro) verrechnet.
Bei Selbstzahlern wird jede Sitzung mit einem Honorar von 153,02 Euro in Rechnung gestellt (GOP 870; 3,5-facher Stundensatz).
Die Kosten für Coaching betragen 190 Euro *
Die Kosten für Paartherapie betragen á 75 Min. 220 Euro (im Ausnahmezeitfenster 250 Euro). *
*Die Kosten für Coaching bzw. Paartherapie werden weder von den gesetzlichen noch den privaten Krankenkassen übernommen. Coaching und Therapie von Paaren oder Familien in Deutschland zählen nicht zur Psychotherapie im engeren Sinne. Denn laut Psychotherapeutengesetz handelt es sich bei „psychologischen Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben“ nicht um Psychotherapie.
Gesetzliche Krankenkasse bei Psychotherapie
Die Kosten einer Privatpraxis werden nur in Ausnahmefällen von der gesetzliche Krankenkasse übernommen.
Bitte erkundigen Sie sich deshalb vorab bei Ihrer Krankenkasse.
Weitere Informationen zur Kostenerstattung erhalten Sie hier.
Download Patienteninformation
Laden Sie sich hier die Patienteninformation kostenfrei als PDF herunter.